Für wen wir da sind
In der Tagesstätte Klara von Assisi können bis zu 119 Kinder und Jugendliche, die die Philipp Neri Schule besuchen, aufgenommen werden.
Die heilpädagogische Tagesstätte betreut Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer geistigen oder mehrfachen Behinderung das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen und bei denen die Notwendigkeit einer intensiven ganzheitlichen Förderung in Form einer Nachmittagsbetreuung angezeigt ist.
In unsere Tagesstätte können bis zu 10 Vorschulkinder aufgenommen werden.
Unter unseren Betreuten befinden sich auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhtem Betreuungsaufwand aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder von Besonderheiten im Verhalten:
• Kinder mit einem erhöhten Notfall-Risiko (u.a. Epileptiker, starkes Asthma)
• Kinder mit mangelnder Gefahreneinschätzung (u.a. ADHS)
• Kinder mit einer Schwerstmehrfachbehinderung, die in der Betreuung, bei der Körperpflege und bei Förderangeboten eine 1:1 Betreuung benötigen
• Kinder mit extremer Einschränkung der Wahrnehmung (blind, taub)
• Kinder mit frühkindlichem Autismus, atypischem Autismus
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welche spezieller psychiatrischer Betreuung bedürfen, wie z.B. süchtige oder stark aggressive Personen, können nicht aufgenommen werden, ebenso wie schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche mit einer lebensbedrohlichen chronischen Erkrankung.
Die heilpädagogische Tagesstätte betreut Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer geistigen oder mehrfachen Behinderung das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen und bei denen die Notwendigkeit einer intensiven ganzheitlichen Förderung in Form einer Nachmittagsbetreuung angezeigt ist.
In unsere Tagesstätte können bis zu 10 Vorschulkinder aufgenommen werden.
Unter unseren Betreuten befinden sich auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhtem Betreuungsaufwand aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder von Besonderheiten im Verhalten:
• Kinder mit einem erhöhten Notfall-Risiko (u.a. Epileptiker, starkes Asthma)
• Kinder mit mangelnder Gefahreneinschätzung (u.a. ADHS)
• Kinder mit einer Schwerstmehrfachbehinderung, die in der Betreuung, bei der Körperpflege und bei Förderangeboten eine 1:1 Betreuung benötigen
• Kinder mit extremer Einschränkung der Wahrnehmung (blind, taub)
• Kinder mit frühkindlichem Autismus, atypischem Autismus
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welche spezieller psychiatrischer Betreuung bedürfen, wie z.B. süchtige oder stark aggressive Personen, können nicht aufgenommen werden, ebenso wie schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche mit einer lebensbedrohlichen chronischen Erkrankung.


